Wichtige Informationen für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen |
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Kälteanlagen prüfen ist Pflicht! EG-VO 2037/2000 (ChemOzonSchichtV) EG-VO 842/2006 (F-Gase Verordnung) Der Gesetzgeber verpflichten Sie, als Betreiber von ortsfesten Anlagen, mit einer Füllmenge von mehr als 3kg Kältemittel, zu einer jährlichen Dichtheitskontrolle. Zudem muss ein Logbuch über diese Anlage geführt werden, welches den zuständigen Behörden und der Kommission auf Verlangen vorzuzeigen ist. Betreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass Kälte- und Klimaanlagen durch zertifiziertes Personal auf Dichtheit überprüft werden. ab 3 kg fluorierte Treibhausgase jährliche Prüfung Vorteile für Sie als Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen bei der Durchführung einer Dichtheitsprüfung in Verbindung mit einer Wartung der Anlage: verbesserten Umweltschutz FCKW-Ausstieg (R22-Verbot) Ab Januar 2010 erlaubt der Gesetzgeber auch für bestehende Anlagen den Einsatz von R22 nur noch in wiederverwerteter (recycelter) Form. Ab Januar 2015 darf R22 nicht mehr nachgefüllt werden. Ihre alternative als Betreiber wären: Ältere Anlagen, die ohnehin bald das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, durch neue Anlage mit ozonunschädlichen Kältemitteln zu ersetzen. Für Anlagen, die noch in gutem Zustand sind und die weiterhin betrieben werden können, auf ein ozonunschädliches Kältemittel umzustellen. ________________________________________________________ Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne kostenlos vor Ort oder telefonisch unter 02151 / 79 32 00
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